Wer bei der Internet-Suchmaschine Google Werbung schaltet (Google Adwords), darf Nutzer auch mit dem Namen eines Konkurrenzunternehmens auf seine Webseite locken.
Mit diesem Urteil wies der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Firmenklagen ab.
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Nur in bestimmte Bundesländer, in Köln auf Keinen Fall. Da kommt es zu ca. zu €5000 Kosten.