Wer bei der Internet-Suchmaschine Google Werbung schaltet (Google Adwords), darf Nutzer auch mit dem Namen eines Konkurrenzunternehmens auf seine Webseite locken.
Mit diesem Urteil wies der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Firmenklagen ab.
Weiterlesen: Google-Werbung mit “fremden Federn” erlaubt
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